Schulung für Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG
Nach den umfangreichen Änderungen im Medizinprodukterecht durch die EU-Verordnungen 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) gibt es weiterhin nationale Rechtsvorschriften zur Sachkenntnis und zur Weiterbildung von Medizinprodukteberatern. Im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) werden die spezifischen Anforderungen an Medizinprodukteberater definiert. Seit dem Mai 2021 für Medizinprodukte und seit dem Mai 2022 für In-vitro-Diagnostika sind diese Vorgaben bindend. Ein Medizinprodukteberater ist demnach eine Person, die beruflich Fachkreise über Medizinprodukte aufklärt oder in deren korrekte Anwendung einweist. Diese berufliche Funktion erfordert zwingend die entsprechende Fachkenntnis über das jeweilige Produkt. Zudem ist praktische Erfahrung in der Schulung und Nutzung der entsprechenden Medizinprodukte notwendig. Dies betrifft auch die Bereitstellung von Informationen über Telefon oder Mail.
Diese Schulung deckt alle gesetzlichen Anforderungen ab und bereitet die Berater auf ihre Aufgaben vor, einschließlich der Handhabung und Information über Medizinprodukte, In-Vitro-Diagnostika und medizinische Software. Das Seminar hat zum Ziel, Medizinprodukteberatern das notwendige rechtliche und fachliche Wissen zu vermitteln, um ihre Aufgaben gemäß den neuesten nationalen und EU-Vorschriften professionell und rechtskonform auszuführen. Die Teilnehmer erhalten umfassende Einblicke in relevante Rechtsvorschriften, Meldepflichten und Kennzeichnungspflichten.
Das Training ist flexibel gestaltet, um sowohl für regelmäßige Weiterbildungen zur Aufrechterhaltung der Fachkenntnis und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen als auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter geeignet zu sein. Es kann an spezifische Bedürfnisse und Vorkenntnisse angepasst und bei Bedarf gekürzt werden.
Zielgruppe
Inhalte (Schwerpunkte werden individuell abgestimmt)
Abschluss
Vorteile des Unternehmens-Workshops
- Termin
- Auf Anfrage