Falls ein angemeldeter Teilnehmer an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kann, muss der Rücktritt (oder die Nennung eines Ersatzteilnehmers) vor Beginn der Veranstaltung schriftlich (E-Mail) bei Schillinger & Partner eingegangen sein. Der Rücktritt wird erst nach E-Mail-Bestätigung durch Schillinger & Partner wirksam.
Sollte diese Bestätigung nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Absenden der Rücktrittsmeldung erfolgt sein, so muss davon ausgegangen werden, dass die Meldung nicht eingegangen ist. Der Kunde ist in diesem Fall zur telefonischen Nachfrage verpflichtet.
Bei Eingang der Rücktrittsmeldung bis drei Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine Kosten. Stornogebühren werden nicht erhoben. Bei Eingang der Rücktrittsmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung ist der volle Betrag zu entrichten, sofern es keinen Ersatzteilnehmer gibt.