Training für Medizinprodukteberater
Rechtliche Verpflichtung nach §83 MPDG – mit Berücksichtigung der aktuellen Rechtsumgebung.
Medizinprodukteberater sind alle Personen, die beruflich Fachkreise über Medizinprodukte informieren oder in die Handhabung einweisen. Bereits bei einfachen telefonischen Auskünften oder Mails – z.B. über den Verwendungszweck eines Medizinprodukts, sind gesetzliche Regelungen für Medizinprodukteberater einzuhalten. Dies betrifft alle Medizinprodukte – einschließlich In-Vitro-Diagnostika und medizini-scher Software.
Nach den umfangreichen Änderungen im Medizinprodukterecht durch die die neuen EU-Verordnungen 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) gibt es weiterhin nationale Rechtsvorschriften zur Sachkennt-nis und zur Weiterbildung von Medizinprodukteberatern.
Die bisherigen nationalen Regelungen der BRD im Medizinproduktegesetz (§31 MPG) wurden durch neue Regelungen im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz ersetzt (§83 MPDG).
Diese gesetzlichen Regelungen definieren die Voraussetzungen und Aufgaben von Medizinprodukteberatern.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind neben beruflichen Qualifikationen und Kenntnissen über die jeweiligen Medizinprodukte noch weitere Kenntnisse zur rechtskonformen Vorgehensweise erforderlich – z.B. über Meldepflichten oder Kennzeichnungen.
Dieses Training vermittelt die Grundlagen zu Medizinprodukten und die besonderen Regelungen für Medizinprodukteberater, so dass diese ihre Aufgaben anforderungsgerecht wahrnehmen können.
Außerdem wird mit diesem Training die gesetzliche Verpflichtung des Auftraggebers (in der Regel der Arbeitgeber) zur regelmäßigen Schulung der Medizinprodukteberater erfüllt – in Kombination mit aktuellen Kenntnissen über die jeweiligen Medizinprodukte.
Hinweis: Die Inhalte sind auch geeignet für regelmäßige (z.B. jährliche) Trainings und zur Einweisung neuer Mitarbeiter - ähnlich wie bei Sicherheitsunterweisungen. Für diesen Zweck kann das Training auch entsprechend angepasst bzw. gekürzt werden.
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